Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) belohnt private und gewerbliche Halter von vollelektrischen E-Fahrzeugen finanziell. Das durch vollelektrische E-Fahrzeuge eingesparte CO₂ lassen wir beim Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren. Anschließend vermarkten wir diese Zertifikate an quotenverpflichete Mineralölunternehmen. Auf diese Weise wird Geld von Energie- und Ölkonzernen in die Elektromobilität umverteilt.
Die Erlöse aus dem Handel mit der THG-Quote zahlen wir an den Halter des E-Fahrzeugs aus. Sie als Autohausbetreiber erhalten eine Provision für jeden vermittelten E-Fahrzeug-Halter, der erfolgreich mit uns seine THG-Quote vermarktet. Sollte Ihr Autohaus selbst Halter von E-Fahrzeugen sein, zahlen wir die Erlöse natürlich an Sie aus.
Mehr Informationen zur THG-Quote gibt’s beim Umweltbundesamt.
Die THG-Quote …
Du kannst jedes rein batteriebetriebene Fahrzeug anmelden, für das eine Zulassungspflicht besteht. Falls du deinen E-Roller freiwillig zugelassen hast, besteht leider seit 29.07.2023 durch geänderte gesetzliche Regelungen kein Anspruch mehr auf die THG-Quote.. Für E-Busse (Klasse M3) kann die THG-Quote angemeldet werden.
Leider nein. Für die Anmeldung der THG-Quote sind aktuell nur vollelektrische Fahrzeuge zugelassen.
Ja. Einzige Voraussetzung ist, dass du als Halter im Fahrzeugschein stehst – andernfalls wird die Prämie nicht an dich, sondern deinen Arbeitgeber bzw. den jeweiligen Halter ausgezahlt.
Die Prämie wird einmal jährlich gewährt. Falls also der Vorbesitzer die THG-Quote dieses Jahr schon einmal ausgezahlt bekommen hat, bist du leider nicht antragsberechtigt. Falls du umgekehrt dein Fahrzeug nach der Antragstellung verkaufst, bist du verpflichtet, den neuen Halter darüber zu informieren; zurückzahlen musst du die THG-Prämie aber nicht.
Ja, du kannst alle Fahrzeuge anmelden, bei denen du als Halter im Fahrzeugschein stehst.
Du kannst jedes rein batteriebetriebene Fahrzeug anmelden, für das eine Zulassungspflicht besteht. Falls du deinen E-Roller freiwillig zugelassen hast, besteht leider seit 29.07.2023 durch geänderte gesetzliche Regelungen kein Anspruch mehr auf die THG-Quote.. Für E-Busse (Klasse M3) kann die THG-Quote angemeldet werden.
Leider nein. Für die Anmeldung der THG-Quote sind aktuell nur vollelektrische Fahrzeuge zugelassen.
Ja. Einzige Voraussetzung ist, dass du als Halter im Fahrzeugschein stehst – andernfalls wird die Prämie nicht an dich, sondern deinen Arbeitgeber bzw. den jeweiligen Halter ausgezahlt.
Die Prämie wird einmal jährlich gewährt. Falls also der Vorbesitzer die THG-Quote dieses Jahr schon einmal ausgezahlt bekommen hat, bist du leider nicht antragsberechtigt. Falls du umgekehrt dein Fahrzeug nach der Antragstellung verkaufst, bist du verpflichtet, den neuen Halter darüber zu informieren; zurückzahlen musst du die THG-Prämie aber nicht.
Ja, du kannst alle Fahrzeuge anmelden, bei denen du als Halter im Fahrzeugschein stehst.
Du kannst jedes rein batteriebetriebene Fahrzeug anmelden, für das eine Zulassungspflicht besteht. Falls du deinen E-Roller freiwillig zugelassen hast, besteht leider seit 29.07.2023 durch geänderte gesetzliche Regelungen kein Anspruch mehr auf die THG-Quote.. Für E-Busse (Klasse M3) kann die THG-Quote angemeldet werden.
Leider nein. Für die Anmeldung der THG-Quote sind aktuell nur vollelektrische Fahrzeuge zugelassen.
Ja. Einzige Voraussetzung ist, dass du als Halter im Fahrzeugschein stehst – andernfalls wird die Prämie nicht an dich, sondern deinen Arbeitgeber bzw. den jeweiligen Halter ausgezahlt.
Die Prämie wird einmal jährlich gewährt. Falls also der Vorbesitzer die THG-Quote dieses Jahr schon einmal ausgezahlt bekommen hat, bist du leider nicht antragsberechtigt. Falls du umgekehrt dein Fahrzeug nach der Antragstellung verkaufst, bist du verpflichtet, den neuen Halter darüber zu informieren; zurückzahlen musst du die THG-Prämie aber nicht.
Ja, du kannst alle Fahrzeuge anmelden, bei denen du als Halter im Fahrzeugschein stehst.