THG-Prämie 2027: Wie hoch sie wird und was sich ändert

Stand: 16. Oktober 2026. Einschätzung auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Marktpreise – keine Garantie für künftige Entwicklungen.

Die THG-Quote steigt 2027 von 12 auf 17,5 Prozent, so stark wie noch nie seit ihrer Einführung. Für dein E-Auto heißt das trotzdem nicht automatisch mehr Geld. Rechnerisch bringt ein E-Pkw 2027 weniger verkaufbare THG-Minderung als 2026 und am Markt dürfen erstmals seit zwei Jahren wieder ältere Quotenüberschüsse eingesetzt werden. Hier erfährst du, was für 2027 feststeht, was noch offen ist und wie du die Zahlen selbst nachrechnen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Quote 2027: 17,5 % statt 12 % (§ 37a Abs. 4 BImSchG).
  • Weniger Menge je E-Pkw: Bleibt der Strom-Emissionswert des Umweltbundesamts auf dem Stand von 2026, sinkt die anrechenbare Minderung von rund 0,76 auf rund 0,65 Tonnen CO₂-Äquivalent. Das sind knapp 15 % weniger.
  • Mehr Angebot am Markt: Quotenüberschüsse aus den Vorjahren, deren Übertragung 2025 und 2026 gesperrt war, sind ab 2027 wieder anrechenbar.
  • E-Busse und schwere E-Lkw: Ihr Ladestrom zählt ab 2027 vierfach statt dreifach. Unterm Strich bleibt ein Plus von rund 14 % Menge je Fahrzeug.
  • Noch offen: der Strom-Emissionswert für 2027 und damit die genaue Menge je Fahrzeug.
  • Frist: Das Umweltbundesamt muss die Meldung für 2027 bis zum 15. November 2027 erhalten.

Wie hoch wird die THG-Prämie 2027?

Eine feste Summe für 2027 gibt es noch nicht und eine gesetzlich festgelegte wird es auch nie geben. Die THG-Prämie ist der Erlös aus einem Verkauf am Markt, keine staatliche Förderung. Absehbar ist aber die Richtung: Die anrechenbare Menge je E-Pkw sinkt 2027 je nach Strom-Emissionswert um voraussichtlich 5 bis 15 % und zusätzliches Angebot drückt auf den Preis je Tonne. Dass die Pkw-Prämie 2027 das Niveau von 2026 übertrifft, ist nach heutigem Stand eher nicht zu erwarten.

Was am Ende auf deinem Konto landet, hängt von drei Größen ab:

  1. Menge: wie viele Tonnen CO₂-Äquivalent dein Fahrzeug rechnerisch einspart. Sie ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben: einem pauschalen Stromverbrauch, der Quote und dem Strom-Emissionswert des Umweltbundesamts (UBA).
  2. Preis: was quotenverpflichtete Mineralölunternehmen je Tonne zahlen. Dieser Zertifikatspreis entsteht aus Angebot und Nachfrage und schwankt. Nach oben begrenzt ihn faktisch die Strafzahlung von 600 € je Tonne, die ein Unternehmen zahlen muss, wenn es seine Quote verfehlt (§ 37c BImSchG).
  3. Konditionen deines Anbieters: Festpreis oder variable Auszahlung, Laufzeit, Auszahlungszeitpunkt.

Die erste Größe lässt sich für 2027 schon weitgehend berechnen (siehe Rechenbeispiel unten). Die zweite nicht. Quoten für 2027 werden zwar bereits gehandelt, die Preise bewegen sich aber noch deutlich. Eine Euro-Prognose je Fahrzeug nennen wir deshalb bewusst nicht.

Was ändert sich 2027 bei der THG-Quote?

Für dich als E-Auto-Halter zählen 2027 vier Punkte: die höhere Quote, die Rückkehr der Überschüsse, der Faktor 4 für schwere Fahrzeuge und der unveränderte Faktor 3 für Pkw. Quote und Anrechnungsfaktoren regelt das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, das den Minderungspfad bis 2040 neu festlegt. Die Rückkehr der Überschüsse geht auf eine Verordnungsänderung von 2024 zurück.

Der Bundestag hat das Gesetz am 23. April 2026 beschlossen, es wurde am 5. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 163) und gilt seit dem 7. Juni 2026. Es setzt die EU-Richtlinie RED III um und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die 37. und 38. BImSchV. Der Bundestag ging dabei über den Regierungsentwurf hinaus, der für 2027 nur 16 % vorgesehen hatte.

JahrGesetzliche THG-Quote
202510,6 %
202612 %
202717,5 %
202819,5 %
202922,5 %
203026,5 %
203541 %
204065 %

Quelle: § 37a Abs. 4 BImSchG, Stand Oktober 2026.

Überschüsse aus den Vorjahren kommen zurück

Normalerweise dürfen Mineralölunternehmen eine Übererfüllung ihrer Quote ins Folgejahr mitnehmen. Ende 2024 wurde diese Übertragung per Änderung der 38. BImSchV ausgesetzt (Kabinettsbeschluss vom 13. November 2024): In den Verpflichtungsjahren 2025 und 2026 zählen nur Erfüllungsoptionen aus dem jeweiligen Jahr. Auslöser war der Preisverfall 2023/24. Große Mengen mutmaßlich falsch deklarierter Biokraftstoff-Importe und zweifelhafte Projekte zur Emissionsminderung bei der Ölförderung im Ausland (sogenannte UER-Projekte) hatten den Markt überschwemmt.

Die Sperre hat die Preise 2025 und 2026 gestützt. Die Überschüsse sind aber nicht verfallen, sondern dürfen ab dem Verpflichtungsjahr 2027 wieder angerechnet werden. Wie groß dieser Vorrat ist, lässt sich nur schätzen. Der Bundesverband THG-Quote kam Anfang 2026 auf rund 11,4 Millionen Tonnen CO₂ bis Ende 2026, den größten Teil davon aus 2024. Zur Einordnung: Die gut zwei Millionen E-Pkw, die Anfang 2026 in Deutschland zugelassen waren, kämen 2027 zusammen auf etwa 1,3 Millionen Tonnen, selbst wenn jeder einzelne Halter seine Quote verkaufen würde. Der Preis für deine Quote hängt also stark von Mengen ab, die weit größer sind als alles, was E-Autos selbst beitragen.

Faktor 4 für E-Busse und schwere E-Lkw

Für Busse (Klasse M3) und schwere Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen (Klasse N3) wird Ladestrom ab 2027 mit dem Vierfachen seines Energiegehalts angerechnet, bisher war es das Dreifache. Ab 2035 sinkt dieser Faktor schrittweise, bis er 2040 bei 1 liegt.

Für E-Pkw bleibt es beim Faktor 3

Für Pkw und alle anderen Fahrzeugklassen außer M3 und N3 ändert sich am Anrechnungsfaktor 2027 nichts. Ladestrom zählt weiterhin dreifach und zwar bis einschließlich 2034. Im Jahr 2035 sinkt der Faktor auf 2, ab 2036 auf 1 (§ 5 Abs. 3 der 38. BImSchV).

Warum steigt die Prämie nicht, obwohl die Quote steigt?

Weil die höhere Quote zwei Dinge gleichzeitig bewirkt: Sie erhöht die Nachfrage der Mineralölunternehmen und sie verringert die Menge, die ein einzelnes E-Auto verkaufen kann. Hinzu kommt 2027 der einmalige Angebotsschub aus den freigegebenen Überschüssen.

Die Quote gilt auch für deinen Ladestrom

Ladestrom wird nicht mit seiner vollen Einsparung angerechnet. Verkaufen darf man nur, was über das gesetzliche Minderungsziel hinausgeht. Maßstab ist der fossile Basiswert von 94,1 kg CO₂-Äquivalent je Gigajoule, der um die jeweilige Quote gekürzt wird:

  • 2026: 94,1 × (1 − 0,12) = 82,8 kg je Gigajoule
  • 2027: 94,1 × (1 − 0,175) = 77,6 kg je Gigajoule

Dein Ladestrom wird dagegen mit dem Strom-Emissionswert des UBA angesetzt, multipliziert mit 0,4. Dieser Effizienzfaktor bildet ab, dass ein Elektroantrieb aus derselben Energiemenge deutlich mehr Fahrleistung macht als ein Verbrenner. Verkaufbar ist der Abstand zwischen beiden Werten. Steigt die Quote, sinkt der Vergleichswert und der Abstand zum Ladestrom wird kleiner. Das passiert unabhängig davon, wie sich der Marktpreis entwickelt.

Mehr Nachfrage trifft auf mehr Angebot

Die Anhebung auf 17,5 % zwingt die Mineralölwirtschaft, deutlich mehr Emissionen zu mindern. Das stützt den Preis. Gleichzeitig können die Unternehmen 2027 einen Teil dieser Pflicht mit den Überschüssen aus den Vorjahren erfüllen, statt neue Quoten zu kaufen. Das drückt den Preis. Welcher Effekt überwiegt, ist unter Marktbeobachtern umstritten. Sicher ist nur der Mengeneffekt aus dem vorigen Abschnitt und der wirkt für E-Pkw nach unten.

Rechenbeispiel: Wie viel THG-Quote bringt ein E-Auto 2027?

Ein E-Pkw kommt 2027 voraussichtlich auf 0,65 bis 0,73 Tonnen anrechenbare THG-Minderung, nach rund 0,76 Tonnen im Jahr 2026. Wo genau der Wert liegt, hängt vom Strom-Emissionswert ab, den das Umweltbundesamt für 2027 noch bekannt geben muss.

So setzt sich die Menge für einen E-Pkw (Klasse M1) zusammen, in vereinfachter Darstellung nach § 37a Abs. 4 BImSchG und §§ 5 und 7 der 38. BImSchV:

  1. Energiemenge: Das Gesetz unterstellt pauschal 2.000 kWh Ladestrom pro Jahr. Das sind 7,2 Gigajoule, mit Faktor 3 also 21,6 Gigajoule.
  2. Vergleichswert: 82,8 kg je Gigajoule (2026) beziehungsweise 77,6 kg je Gigajoule (2027).
  3. Ladestrom: Für 2026 hat das UBA 119 kg CO₂-Äquivalent je Gigajoule bekannt gegeben. Mal 0,4 ergibt das 47,6 kg je Gigajoule.
  4. Ergebnis: (82,8 − 47,6) × 21,6 ≈ 760 kg für 2026. Für 2027 mit demselben Stromwert: (77,6 − 47,6) × 21,6 ≈ 649 kg.

Je niedriger der Strom-Emissionswert für 2027 ausfällt, desto kleiner wird das Minus:

Strom-Emissionswert 2027 (kg CO₂-Äq./GJ)Menge je E-PkwVeränderung zu 2026
119 (unverändert)0,65 t−15 %
1150,68 t−10 %
1100,73 t−5 %
1060,76 t±0 %

Jedes Kilogramm, um das der Stromwert sinkt, bringt einem E-Pkw 8,6 kg zusätzliche Minderung. Um den Effekt der höheren Quote vollständig auszugleichen, müsste der Wert von 119 auf etwa 106 fallen, also um gut 10 %. Zum Vergleich die Werte der vergangenen Jahre: 135 (2023), 138 (2024), 124 (2025), 119 (2026). Ein Rückgang dieser Größenordnung kam zuletzt von 2024 auf 2025 vor.

Was das in Euro bedeutet: Bei 0,65 bis 0,68 Tonnen je Fahrzeug verändert jede Preisbewegung von 50 € je Tonne den Verkaufserlös eines E-Pkw um gut 30 €, vor Kosten des Anbieters.

Maßgeblich sind allein die Bescheinigungen des Umweltbundesamts. Unsere Rechnung dient der Nachvollziehbarkeit.

Was bedeutet 2027 für E-Transporter, E-Busse und E-Lkw?

Leichte und mittlere Nutzfahrzeuge entwickeln sich wie Pkw: Bei unverändertem Stromwert sinkt ihre Menge um knapp 15 %. Busse und schwere Lkw dagegen gewinnen durch den Faktor 4 rund 14 % hinzu. Das ist weniger als die naheliegenden 33 %, weil die höhere Quote auch hier einen Teil der Einsparung aufzehrt.

FahrzeugklassePauschaler Verbrauch20262027*Veränderung
M1 – Pkw2.000 kWh0,76 t0,65 t−15 %
N1 – Transporter bis 3,5 t3.000 kWh1,14 t0,97 t−15 %
N2 – Lkw bis 12 t20.600 kWh7,83 t6,68 t−15 %
N3 – Lkw über 12 t33.400 kWh12,70 t14,44 t+14 %
M3 – Busse72.000 kWh27,38 t31,14 t+14 %

*Berechnet mit dem Strom-Emissionswert 2026 (119 kg CO₂-Äq./GJ). Fällt der Wert für 2027 niedriger aus, steigen alle Mengen für 2027 etwas.

Für Betreiber von E-Bus- und E-Lkw-Flotten ist 2027 damit das erste Jahr, in dem sich die anrechenbare Menge je Fahrzeug spürbar erhöht. Wenn du eine Flotte vermarkten willst, findest du unser Angebot für Unternehmen auf der Seite für Geschäftskunden.

Wann steht die THG-Prämie 2027 fest?

Die letzte offene Rechengröße ist der Strom-Emissionswert des Umweltbundesamts für 2027. Er erscheint üblicherweise im Oktober oder Anfang November im Bundesanzeiger; der Wert für 2026 wurde am 5. November 2025 veröffentlicht. Danach steht die Menge je Fahrzeug fest. Der Preis je Tonne bleibt marktabhängig.

Mit Stand Mitte Oktober 2026 hat das UBA den Wert für 2027 noch nicht veröffentlicht.

Festpreis oder variable Prämie: Was passt 2027?

Beim Festpreis trägt der Anbieter das Preisrisiko und du weißt vorher, was du bekommst. Bei variablen Modellen richtet sich die Auszahlung nach dem später erzielten Verkaufspreis, nach oben wie nach unten. Für 2027 ist diese Frage wichtiger als in den Vorjahren, weil höhere Quote und freigegebene Überschüsse erstmals gegeneinander wirken.

Zur Größenordnung: Liegt der erzielte Preis am Ende 50 € je Tonne über der Kalkulation, bekommst du mit einem variablen Modell gut 30 € mehr als mit einem Festpreis. Liegt er 50 € darunter, sind es gut 30 € weniger. Wie hoch das Risiko für dich ist, hängt also weniger vom einzelnen Fahrzeug ab als davon, ob du mit einem festen Betrag planen möchtest.

climate.karma zahlt einen festen Betrag. Die Quote, die du uns überträgst, verkaufen wir zeitgleich an quotenverpflichtete Unternehmen weiter (Back-to-back). Wir halten keine offenen Positionen am Markt. Deshalb können wir einen festen Preis zusagen. Steigt der Marktpreis später, profitieren wir davon ebenso wenig wie du.

Achte auf Mehrjahresverträge. Viele Anbieter, auch wir, haben 2026 Kombiverträge für 2026 und 2027 angeboten. Hast du so einen Vertrag abgeschlossen, ist deine Quote für 2027 bereits abgetreten. Eine zweite Anmeldung bei einem anderen Anbieter ist dann nicht möglich, weil das UBA jedes Fahrzeug nur einmal pro Jahr bescheinigt.

Wer kann die THG-Prämie 2027 beantragen?

Beantragen kann jeder, auf den 2027 ein reines Batterie-Elektrofahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Als Nachweis genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I, also der Fahrzeugschein. Ob du das Auto gekauft, geleast oder finanziert hast, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, wer dort als Halter eingetragen ist.

Nicht berechtigt sind:

  • Plug-in-Hybride und andere Hybridfahrzeuge
  • Wasserstoff-Fahrzeuge (Brennstoffzelle) und Verbrenner
  • freiwillig zugelassene E-Roller und Kleinstfahrzeuge (seit 29. Juli 2023). Zulassungspflichtige E-Motorräder sind weiterhin berechtigt.

Die Prämie geht immer an den eingetragenen Halter. Bei Firmenwagen ist das oft der Arbeitgeber, bei Leasingfahrzeugen meist du selbst.

Halterwechsel: Die Quote wird je Fahrzeug und Jahr nur einmal bescheinigt, egal wie oft es den Besitzer wechselt (§ 7 der 38. BImSchV). Wer sein Auto verkauft, nachdem die Quote für das Jahr gemeldet wurde, muss den neuen Halter darüber informieren. Kaufst du 2027 ein gebrauchtes E-Auto, frag den Verkäufer deshalb, ob die Quote 2027 schon verkauft ist. Gerade wegen der vielen Kombiverträge aus 2026 ist das häufiger der Fall.

Neuzulassung im laufenden Jahr: Auch wer sein E-Auto erst im Herbst 2027 zulässt, bekommt die volle Jahresmenge. Voraussetzung ist, dass die Meldung vor dem 15. November 2027 beim UBA eingeht.

Wann und wie beantragst du die THG-Prämie 2027?

Du kannst die THG-Prämie 2027 ab sofort bei climate.karma beantragen. Beim Umweltbundesamt einreichen lässt sich die Quote 2027 allerdings erst im Jahr 2027. So läuft es bei uns ab:

  1. Registrieren auf thg.climatekarma.de.
  2. Fahrzeugschein hochladen: Foto oder Scan, auf dem du als Halter erkennbar bist.
  3. Prüfung und Antrag: Wir prüfen die Daten und reichen sie gebündelt beim Umweltbundesamt ein.
  4. Bescheinigung: Das UBA bearbeitet Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Das dauert erfahrungsgemäß einige Monate und liegt nicht in unserer Hand.
  5. Auszahlung: Wir zahlen dir die THG-Prämie auf dein Konto aus.

Hast du deine THG-Prämie für 2026 schon beantragt?

Wenn nicht, ist jetzt der Moment dafür. Die gesetzliche Frist beim Umweltbundesamt endet am 15. November 2026, unser Anmeldeschluss für 2026 liegt davor: 31.10.2026. Anders als für 2027 steht die Prämie für 2026 bei uns bereits fest: Du erhältst 350€ für ein E-PKW.

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Häufige Fragen zur THG-Prämie 2027

Steigt die THG-Prämie 2027?

Für E-Pkw spricht wenig dafür. Die anrechenbare Menge je Fahrzeug sinkt wegen der höheren Quote um voraussichtlich 5 bis 15 % und ab 2027 dürfen wieder Überschüsse aus den Vorjahren eingesetzt werden. Für E-Busse und schwere E-Lkw steigt die Menge je Fahrzeug dagegen um rund 14 %.

Ab wann kann ich die THG-Prämie 2027 beantragen?

Du kannst die THG-Prämie für 2027 ab sofort bei uns beantragen. Beim Umweltbundesamt eingereicht wird die Quote ab Januar 2027. Spätester Eingang beim UBA ist der 15. November 2027.

Ich habe für 2026 schon eine Prämie bekommen. Kann ich 2027 wieder beantragen?

Ja. Die THG-Quote wird für jedes Jahr neu bescheinigt. Prüfe aber, ob du 2026 einen Kombivertrag für 2026 und 2027 abgeschlossen hast. Dann ist deine Quote für 2027 bereits vergeben.

Was passiert, wenn ich mein E-Auto 2027 verkaufe?

Die Quote kann für 2027 nur einmal gemeldet werden, entweder von dir oder vom neuen Halter. Wer zuerst meldet, bekommt sie. Hast du sie bereits gemeldet, musst du den Käufer darüber informieren.

Bekomme ich die THG-Prämie auch für einen Plug-in-Hybrid?

Nein. Berechtigt sind ausschließlich reine Batterie-Elektrofahrzeuge.

Gibt es die THG-Prämie auch nach 2027?

Ja. Die Quote ist gesetzlich bis 2040 festgelegt und steigt bis dahin auf 65 %. Für E-Pkw zählt der Ladestrom bis 2034 dreifach. Ab 2035 sinkt dieser Faktor, wodurch die Menge je Fahrzeug dann deutlich kleiner wird.

THG-Prämie mit climate.karma

Wir vermarkten THG-Quoten seit 2022, haben viele tausend Fahrzeuge abgewickelt und mehrere Millionen Euro an unsere Kundinnen und Kunden ausgezahlt. Du meldest dein Fahrzeug einmal an, den Antrag beim Umweltbundesamt und den Verkauf übernehmen wir.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 37a und § 37c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), aktuelle Fassung
  • §§ 5, 7 und 8 der 38. BImSchV (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen)
  • Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 1. Juni 2026, BGBl. 2026 I Nr. 163
  • Umweltbundesamt: Vollzug 38. BImSchV – Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge
  • Umweltbundesamt: Bekanntmachungen der Strom-Emissionswerte im Bundesanzeiger (BAnz AT 14.10.2022 B11, BAnz AT 25.10.2023 B5, BAnz AT 24.10.2024 B11, BAnz AT 05.11.2025 B7)
  • Kraftfahrt-Bundesamt: Bestand an Elektro-Pkw zum 1. Januar 2026
  • Bundesverband THG-Quote e. V.: Stellungnahme zur Anhebung der THG-Quote 2027 (Februar 2026)

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