Steuerpflicht, Freigrenze, Unterschiede für Quotenberechtigte: Alles, was du zur Besteuerung der THG-Quote wissen musst.

Seit Anfang 2022 profitieren E-Mobilisten durch ihre CO₂-Einsparungen von der THG-Quote. Sie wird allen Quotenberechtigten in Form einer Gutschrift ausgezahlt. Die Wenigsten denken bei der Anmeldung ihrer THG-Quote sofort an Steuern. Hinweis: Die Steuerlage kann sich aufgrund der neuen Gesetzgebung jederzeit ändern.

[Update 17.05.22] Nach einer bundeseinheitlich abgestimmten Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz vom 10.5.2022 ist die Veräußerung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) nicht zu versteuern. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. climate.karma darf keine Steuerberatung erbringen. Bitte klären Sie die Besteuerung Ihres Geschäftsfahrzeuges bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater.

Privatpersonen

Für Privatpersonen fällt die THG-Quote unter die sogenannten »Einkünfte aus sonstigen Leistungen« (§22 (3) Einkommensteuergesetz). Solche Prämien unterliegen einer steuerlichen Freigrenze von 256€ pro Kalenderjahr. Wichtig zu beachten: Bei den 256€ handelt es sich um eine Freigrenze und keinen Freibetrag! Übersteigt deine THG-Prämie diese Grenze, musst du sie in der Einkommensteuererklärung angeben. Gem. §22 Nr. 3 EStG wird der ganze Betrag dann steuerpflichtig.

Liegt deine THG-Quote jedoch unter 255€ und du hast in dem gleichen Kalenderjahr keine weiteren »Einkünfte aus sonstigen Leistungen« (z.B. Konto-Prämie, Anbieterwechsel-Prämie etc.) erhalten, musst du sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer, die lediglich geringe Nebeneinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Für sie gilt eine Freigrenze von 410€ (§46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Haben Arbeitnehmer daneben keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, bleibt die THG-Prämie bis zu einer jährlichen Höhe von 410€ steuerfrei.

Gewerbetreibende und Selbstständige

Ist dein E-Auto auf ein Unternehmen angemeldet oder nutzt du es als Firmenwagen, gelten bei der Steuer andere Grundlagen. Gewerbliche Quotenberechtigte müssen die gesamte Prämie ihrer THG-Quote als »Einkünfte aus Gewerbebetrieb« bzw. als »Einkünfte aus selbständiger Arbeit« anmelden und versteuern.

 

Hinweis: Unsere Einschätzung basiert auf eigenen Recherchen und §22 (3) des Einkommensteuergesetzes. Wir können daher lediglich eine Empfehlung und keine steuerliche Beratung abgeben. Falls du unsicher bist, wende dich bitte an einen Steuerberater


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